Solarstrom-Pflicht in Bayern Solarpflicht Diskussion über Photovoltaik-Pflicht
Kategorie: Photovoltaik
7. September 2023
Manfred Krause

Die Solarstrom-Pflicht in Bayern: Ein Schritt in die grüne Zukunft

Der Klimawandel ist in aller Munde, und die dringende Notwendigkeit, unsere Umweltauswirkungen zu reduzieren, ist unumstritten. Bayern, als eines der größten Bundesländer Deutschlands, hat erkannt, dass es an der Zeit ist, energisch Maßnahmen zu ergreifen. Im Jahr 2023 hat der Freistaat Bayern einen wegweisenden Schritt unternommen, um seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit der Einführung des neuen Artikels 44a in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Nichtwohngebäuden, also Gewerbedachflächen, zur Pflicht.

 

Warum diese Solarstrom-Pflicht?

Das Hauptziel dieser neuen Verordnung ist es, die Nutzung von erneuerbarer Energie zu fördern und den Anteil von Solarstrom an der Gesamtstromerzeugung zu erhöhen. Dies ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Energiewende und zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Bayern will so seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen und globalen Klimaschutzziele leisten.

 

Welche Gebäude sind betroffen?

Die Solarstrom-Pflicht gilt vor allem für Nichtwohngebäude, die ausschließlich für gewerbliche oder industrielle Zwecke genutzt werden. Dies schließt Bauvorhaben ein, deren Anträge nach dem 1. März 2023 oder dem 1. Juli 2023 bei den Behörden eingehen. Außerdem gilt die Pflicht auch für Gebäude, bei denen ab dem 1. Januar 2025 die gesamte Dachhaut erneuert wird.

 

Solarstrom-Pflicht in Bayern für Nichtwohngebäude

Hauptsächlich Nichtwohngebäude, die ausschließlich gewerblich / industriell genutzt werden,  sind von Solarstrom-Pflicht in Bayern betroffen.

 

Was bedeutet „angemessene Auslegung“?

Um den Anforderungen des Artikels 44a BayBO gerecht zu werden, muss mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche des Gebäudes mit Solarmodulen abgedeckt werden. Nicht geeignet sind Dachflächen, die beispielsweise Fenster oder Lüftungsanlagen haben oder durch Schatten von umliegenden Gebäuden oder Bäumen beeinträchtigt werden. In solchen Fällen kann ein technisches Gutachten erforderlich sein, um die Eignung der Dachfläche zu bestätigen. Die Solarmodule können entweder in die Dachfläche integriert oder dachparallel angebracht werden.

 

Was ist mit Wohngebäuden?

Die Solarstrom-Pflicht bezieht sich ausschließlich auf Nichtwohngebäude. Wohngebäude sind hiervon nicht betroffen, obwohl sie ebenfalls einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten. Für Wohngebäude gibt es jedoch ab dem 1. Januar 2025 eine „Empfehlung“, Photovoltaik-Anlagen auf geeigneten Dachflächen zu errichten und zu betreiben. Die Umsetzung und Durchsetzung dieser Empfehlung sind jedoch noch unklar.

 

Ausnahmen von der Pflicht

Es gibt einige Ausnahmen von der Solarstrom-Pflicht. Dazu gehören kleine Dachflächen (bis zu 50 Quadratmeter), temporäre Gebäude und unterirdische Bauten, bei denen die Installation von Photovoltaik-Anlagen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht praktikabel ist. Auch Bebauungspläne oder Ortsgestaltungssatzungen können der Pflicht entgegenstehen, obwohl sie aufgrund des neuen Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) weniger Einfluss haben.

 

Was bedeutet das für Bayern?

Die Einführung der Solarstrom-Pflicht in Bayern ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur nachhaltigen Energieerzeugung. Obwohl Bayern in Bezug auf Windenergieentwicklung hinterherhinkt, kann die verstärkte Nutzung von Solarenergie dazu beitragen, fossile Brennstoffe zu reduzieren. Die Photovoltaik-Pflicht in Bayern zeigt, dass der Staat die Verantwortung für den Umweltschutz ernst nimmt und die Energiewende vorantreibt.

 

Blick über die Grenzen

Obwohl Bayern in Deutschland eine Vorreiterrolle bei der Solarstrom-Pflicht einnimmt, sind ähnliche Regelungen auch in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg in Kraft. Jedes Bundesland geht jedoch mit unterschiedlichen Ausgestaltungen und Fristen vor. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Photovoltaik-Pflicht für Gebäude, sondern nur für offene Parkplätze.

 

SonnStrom begrüßt diesen Schritt in Richtung Klimaschutz

Die Solarstrom-Pflicht in Bayern ist ein bedeutender Schritt in Richtung Klimaschutz und Energiewende. Sie wird dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Obwohl es noch einige offene Fragen gibt, ist diese Maßnahme ein positives Signal für den Umweltschutz und die Zukunft Bayerns.

 

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