Die Bundesregierung hat die Novelle des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. So werden ab 1. Januar 2023 alle Erträge aus Solaranlagen von der Einkommenssteuer befreit. Dies gilt allerdings nur für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern gilt die neue Regelung für eine Anlagenleistung von bis zu 15 Kilowatt pro Wohn- oder Geschäftseinheit. Die grundsätzliche Anlagengrenze liegt bei 100 Kilowatt Leistung pro Steuerpflichtigen. Bisher waren auf Antrag nur Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von zehn Kilowatt befreit.
Wichtig zu wissen:
Ergänzend dazu wird die Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gestrichen. Damit werden die Anschaffungskosten erheblich reduziert. Zudem können Betreiber aufgrund gestrichenen Steuersatzes ohne Nachteile von der bürokratiearmen umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Außerdem befreit die Bundesregierung neue Solaranlagen von der Pflicht, die Einspeiseleistung auf 70 Prozent zu begrenzen oder eine Einrichtung zur Fernsteuerung zu integrieren. Dies gilt für Anlagen, die ab dem 14. September 2022 gebaut werden und eine Leistung von bis zu 25 Kilowatt erreichen. Ursprünglich war der Termin für die Einführung dieser Regelung für den 1. Januar 2023 eingeplant.